Verlinkte Bilder sind laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig!
"Wenn einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt wird, bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Content frei verlinkt werden dürfen". So hat jedenfalls das OLG München geurteilt, vor dem ein recht bekannter Rechtsanwalt gegen einen recht bekannten IT-Verlag klagte. Die Berufung gegen das Urteil wurde heute zurückgewiesen.
Problematisch an dem Urteil des 18. Zivilsenat, AZ: 18 U 2067/07 ist, dass es nicht um Deeplinks zu den Grafiken selbst geht, sondern tatsächlich nur auf eine Seite mit einem "kritischen Text ... mit Bildern" verwiesen wurde. Damit wird die in Deutschland durch den Fall AnyDVD/SlySoft hochgekochte Diskussion um die Haftung für Links mit neuer Intensität aufkochen.
Schon 1998 begann die Debatte, ob für Hyperlinks zu möglicherweise fragwürdigen Inhalten eine Haftung angenommen werden kann. Verschärfend kommt hinzu, dass es sich bei der verlinkten Seite selbst nach Ansicht des Klägers nicht um einen unzulässigen Inhalt handelt, sondern die Erlaubnis zur Publikation erteilt ist und ausschließlich das Linken durch Dritte ohne entsprechende Genehmigung untersagt wurde.
Ja bin ich narrisch, dass bedeutet: kein Blogg und kein Forum sind mehr legal. Sobald ich hier also etwas blogge und dann einen Link drauf setze, könnte man mich schon verklagen. Ne, ist klar. vielleicht sollten die Politiker mal gründlich sich mit dem Thema beschäftigen. Also ich mach mich jetzt mal potenziell straftbar und geben einen Verweis auf folgende Seite: ACHTUNG EIN NICHT GENEMIGTER LINK: Kinder-fragen-Politiker-nach-dem-internet