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Freitag, 29. Juni 2007

Darf das Internet jetzt noch verlinkt werden?

Verlinkte Bilder sind laut OLG München ohne Einwilligung unzulässig!
"Wenn einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt wird, bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Content frei verlinkt werden dürfen". So hat jedenfalls das OLG München geurteilt, vor dem ein recht bekannter Rechtsanwalt gegen einen recht bekannten IT-Verlag klagte. Die Berufung gegen das Urteil wurde heute zurückgewiesen.

Problematisch an dem Urteil des 18. Zivilsenat, AZ: 18 U 2067/07 ist, dass es nicht um Deeplinks zu den Grafiken selbst geht, sondern tatsächlich nur auf eine Seite mit einem "kritischen Text ... mit Bildern" verwiesen wurde. Damit wird die in Deutschland durch den Fall AnyDVD/SlySoft hochgekochte Diskussion um die Haftung für Links mit neuer Intensität aufkochen.

Schon 1998 begann die Debatte, ob für Hyperlinks zu möglicherweise fragwürdigen Inhalten eine Haftung angenommen werden kann. Verschärfend kommt hinzu, dass es sich bei der verlinkten Seite selbst nach Ansicht des Klägers nicht um einen unzulässigen Inhalt handelt, sondern die Erlaubnis zur Publikation erteilt ist und ausschließlich das Linken durch Dritte ohne entsprechende Genehmigung untersagt wurde.

Ja bin ich narrisch, dass bedeutet: kein Blogg und kein Forum sind mehr legal. Sobald ich hier also etwas blogge und dann einen Link drauf setze, könnte man mich schon verklagen. Ne, ist klar. vielleicht sollten die Politiker mal gründlich sich mit dem Thema beschäftigen. Also ich mach mich jetzt mal potenziell straftbar und geben einen Verweis auf folgende Seite: ACHTUNG EIN NICHT GENEMIGTER LINK: Kinder-fragen-Politiker-nach-dem-internet

So nun hoffe ich mal, dass mich keiner verklagt....

Dienstag, 19. Juni 2007

Eine Bewerbung, dass glaubt man nicht!!

Also, folgende E-Mail hat mich von einem netten Mitmenschen eines Online-Portales erreicht, man bedenke, ein Portal für Fach- und Führungskräfte....
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: XXXXXXXX
Gesendet: Dienstag, 19. Juni 2007 12:31
An: XXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXX,
leider hat es nicht funktioniert auf Ihre Web-Seite meine Daten zu versenden, von daher mache ich dies auf herkömmliche Art – per E-Mail.


Bewerbung:
Meine Berufe sind: Näh- und Büromaschinenmechaniker, Elektrotechniker, Elektroniker, Programmierer, Erfinder (verfüge über eigene Patente und Gebrauchsmuster), und habe zuletzt als Konstrukteur und später als Abteilungsleiter mit eigener Abteilung , der konstruierten Geräte, gearbeitet.Dort habe ich mit meinem Team die Biegevorrichtungen und Hilfsapparate für die entwickelten Geräte selbst entworfen und gefertigt.
Von daher suche ich eine Firma welche mich als Konstrukteur einstellt, die meine geistigen Fähigkeiten nicht in Frage stellt und auch von zu Hause aus agieren kann.
Ich bin auch bereit meine Ideen einzubringen und diverse Dinge zu verbessern.
Verfüge über eine eigene Werkstatt mit Biegevorrichtungen, Drehbank, Schweißapparat etc. und über ein eigenes Zeichenprogramm. Kann drehen, fräsen, autogen schweißen.

Lebenslauf:
Ich bin 53 Jahre jung, verheiratet, zwei Jungs - mit eigener Familie, seit mehreren Jahren arbeitslos. Führerschein Kl. 3 vorhanden. Fremdsprache: mäßiges Englisch
Zur Zeit konstruiere ich ein Führerschein freies Fahrzeug für jedermann, was ohne Brennstoffe fahren soll. Habe gesundheitliche Probleme, welche ich durch späteren Arbeitszeitbeginn ausgleichen kann. In erster Linie sind das Sehprobleme. Ich kann vor 11 Uhr kaum etwas erkennen, was das genaue sehen betrifft. Muss je nach Tätigkeit öfter die Brillen wechseln. (Nahbereich zwischen 4,5 und 7 Dioptrien.) Habe rechtsseitig einen Tennisarm, der verhindert, dass ich meinen Arm unter Belastung nicht ausstrecken kann. Darf nicht mehr als 10 Kg heben, da ich sonst meine Wirbelsäule ausrenke. Mit meiner rechten Hand bin ich in eine Kreissäge geraten, die mir das schnelle Zugreifen untersagt. Habe da nur 3 Finger die noch 100% intakt sind und die restlichen 2 nur zu 60% nutzen kann und leide Wetterabhängig unter Rheuma in den Händen. Bisweilen brauche ich auch eine Gehstütze, da ich meinen rechten Fuß mir zwei Mal brach und dieser blockiert, wie auch das Kniegelenk. (Ärztliche Bescheinigungen liegen vor.)

E-Mail: XXXXXX

Montag, 11. Juni 2007

Virales Marketing

Na, da haben wir mal wieder ein tolles Beispiel für virales Marketing. Wieder einmal hat es ein Video geschafft und wird um den Erdball gesendet mit der Hoffnung, dass sich das Buch besser verkauft.


Also kann man sich eigentlich merken, alles was bei youtube und co. rumwimmelt hat einen Hintergedanken, oder?
http://www.youtube.com/watch?v=zsqi2QHXaFI
oder nicht?
und wo wir gerade dabei sind, Nissans Beitrag zum Weltfrauentag. http://www.youtube.com/watch?v=-oIkA6Z_wjI